AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Fotografie (Schweiz)
1. Allgemeines
Diese AGB regeln die vertragliche Beziehung zwischen dem Fotografen und dem Kunden. Sie gelten für sämtliche fotografischen Leistungen, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Definitionen
Fotografische Arbeit: Das vom Fotografen im Auftrag des Kunden erstellte fotografische Ergebnis.
Fotograf: Die für die Ausführung der fotografischen Arbeiten beauftragte Person.
Kunde: Die Person oder Organisation, welche die fotografische Leistung bestellt.
Parteien: Fotograf und Kunde gemeinsam.
3. Leistungserbringung
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Die gestalterische und technische Ausführung der fotografischen Arbeit liegt im Ermessen des Fotografen, sofern keine schriftlichen Vorgaben bestehen.
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Der Fotograf darf Hilfspersonen oder externe Dienstleister (z. B. für die Bearbeitung und Retusche) beiziehen.
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Das benötigte Equipment wird durch den Fotografen gestellt.
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Der Kunde sorgt dafür, dass notwendige Locations, Objekte oder Personen rechtzeitig verfügbar sind.
4. Termine / Verschiebungen / Wetter
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Terminverschiebungen durch den Kunden müssen mindestens 48 Stunden im Voraus erfolgen.
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Bei kurzfristiger Absage (unter 48 Stunden) kann ein angemessener Ausfallaufwand verrechnet werden.
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Bei wetterbedingten Verschiebungen wird ein Ersatztermin vereinbart; sofern eine kurzfristige Absage unter 24 Stunden erfolgt, kann ein Teil der vereinbarten Vergütung geschuldet sein, sofern dem Fotografen bereits Kosten entstanden sind.
5. Vergütung und Zahlung
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Das Honorar wird gemäss Offerte oder Vereinbarung geschuldet.
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Rechnungen sind innert 30 Tagen zahlbar, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
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Bei Zahlungsverzug kann der Fotograf Mahngebühren sowie rechtliche Schritte einleiten.
6. Nutzungsrechte (Kunde)
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Der Kunde erhält ein einfaches, zeitlich und inhaltlich auf den vereinbarten Zweck (z. B. Objektvermarktung) beschränktes Nutzungsrecht.
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Eine Weitergabe an Dritte oder eine kommerzielle Weiterverwertung ausserhalb des vereinbarten Zwecks ist untersagt.
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Eine Nutzung ausserhalb der Vereinbarung verpflichtet den Kunden zur Nachlizenzierung bzw. angemessenen Entschädigung.
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Die Nennung des Fotografen kann verlangt werden, sofern vereinbart.
7. Nutzungsrechte (Fotograf)
Der Fotograf behält das Recht, die erstellten Bilder zeitlich und räumlich unbegrenzt für eigene Zwecke zu verwenden, insbesondere für:
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Portfolio
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Website
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Social Media
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Wettbewerbe
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Marketing- und Referenzzwecke
8. Urheberrecht
Sämtliche Bildrechte verbleiben beim Fotografen gemäss Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG), sofern nicht ausdrücklich anders geregelt.
9. Nutzungsentzug bei Nichtzahlung
Bei ausstehender Zahlung erlischt das Nutzungsrecht automatisch. Der Kunde ist verpflichtet, die Bilder in diesem Fall unverzüglich von allen Publikationen zu entfernen.
10. Haftung
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Der Fotograf haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
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Eine Haftung für indirekte Schäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.
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Die Haftung ist maximal auf das vereinbarte Honorar begrenzt.
11. Mängelrüge
Offensichtliche Mängel sind innert 6 Werktagen nach Lieferung schriftlich zu melden. Danach gilt die Lieferung als akzeptiert.
12. Bildmaterial / RAW-Dateien
RAW-Dateien werden grundsätzlich nicht herausgegeben.
13. Stil und Bildauswahl
Der künstlerische Stil des Fotografen ist verbindlich. Bildauswahl und Bearbeitung liegen beim Fotografen.
14. Archivierung
Es besteht keine Pflicht zur Archivierung der Bilddaten nach Lieferung.
15. Rechte Dritter
Der Kunde stellt sicher, dass keine Rechte Dritter (Personen, Eigentum, Marken etc.) verletzt werden. Er haftet für entsprechende Freigaben.
16. Referenznutzung
Der Fotograf darf die Zusammenarbeit sowie die erstellten Werke zu Referenzzwecken kommunizieren.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Fotografen.
