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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Mit den AGB soll ein gerechter Interessenausgleich zwischen Fotograf und Kunden erreicht werden.


Definitionen

1.⁠ ⁠Fotografische Arbeit
Der Ausdruck «fotografische Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer vom Fotografen für den Kunden gemäss der zwischen den Parteien getroffenen Vereinbarung geleisteten Arbeit.

 

2.⁠ ⁠Fotograf
Der «Fotograf» ist die für die Leistung der fotografischen Arbeit beauftragte Person. Der Begriff «Fotograf» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter. Zudem erfasst er auch Fotodesigner.

3.⁠ ⁠Kunde
Der «Kunde» ist die Person, die die fotografische Arbeit beim Fotografen bestellt. Der Begriff «Kunde» bezieht sich in diesen AGB selbstverständlich auf Personen beider Geschlechter.

4.⁠ ⁠Parteien
Die «Parteien» sind der Fotograf und der Kunde.

5.⁠ ⁠Exemplar der fotografischen Arbeit / Exemplar
Jede Wiedergabe der fotografischen Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem (Daten-)Träger (insbesondere auf Papier, Diapositiv, CD-ROM, Computerfestplatte) oder online (insbesondere in Computernetzwerken, auf Webseiten) gilt als «Exemplar der fotografischen Arbeit» oder als «Exemplar».

 

Ausführung der fotografischen Arbeit

1.⁠ ⁠Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der fotografischen Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Fotografen überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und künstlerischen Gestaltungsmittel, wie zum Beispiel Beleuchtung und Bildkomposition, und die Auswahl der Mittel zu deren Umsetzung zu.

2.⁠ ⁠Bei der Ausführung der fotografischen Arbeit kann der Fotograf Hilfspersonen seiner Wahl einsetzen. Der Fotograf ist zudem berechtigt, Bilddateien zur Bearbeitung (z. B. Retusche, Farbkorrekturen) an Dritte weiterzugeben.

3.⁠ ⁠Das Aufnahme-Equipment, das für die Ausführung der fotografischen Arbeit erforderlich ist, wird vom Fotografen gestellt.

4.⁠ ⁠Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur fotografischen Arbeit nötigen Orte (Locations), Gegenstände und Personen rechtzeitig zur Verfügung stehen.

5.⁠ ⁠Verschiebt der Kunde eine Aufnahmesitzung weniger als zwei Tage vor ihrem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäss Ziffer II.4. nicht nach, so hat der Fotograf Anspruch auf Ersatz der bereits angefallenen Kosten (inkl. Drittkosten). Zusätzlich steht ihm eine Entschädigung zu. Diese bemisst sich auf Basis des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs und beträgt 50% des Honorars, welches gemäss Tarif für die Ausführung der ausgefallenen Aufnahmesitzung geschuldet wäre.

6.⁠ ⁠Muss eine Aufnahmesitzung aufgrund ungünstiger Wetterverhältnisse verschoben werden, ist dies mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin schriftlich mitzuteilen. Erfolgt die Absage weniger als 48 Stunden vor dem Termin, werden 50 % des vereinbarten Honorars fällig. Erfolgt die Absage innerhalb von 24 Stunden vor dem Termin oder erscheint der Kunde nicht, wird das volle Honorar (100 %) berechnet.

7.⁠ ⁠Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Fotografen. Falls der Kunde den Fotograf bittet, ihm die geleistete fotografische Arbeit, oder Exemplare dieser Arbeit (physisch oder elektronisch) zuzusenden, gehen die Risiken des Transports auf den Kunden über.

8.⁠ ⁠Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist geschuldet und vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen.

 

9. Mahngebühren Wird die Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist beglichen, werden Mahngebühren erhoben. Die Mahngebühr beträgt pro Mahnung CHF 20.–. Der Fotograf behält sich vor, bei weiterem Zahlungsverzug zusätzliche rechtliche Schritte einzuleiten.

10. Haftung bei technischen Ausfällen Bei technischen Defekten, höherer Gewalt oder unvorhersehbaren Ereignissen haftet der Fotograf nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten.



Haftung des Fotografen

1.⁠ ⁠Der Fotograf haftet, einschliesslich einer Mängelhaftung, nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für das Verhalten seiner Angestellten und Hilfspersonen.

2.⁠ ⁠Der Kunde hat Mängelrügen innerhalb von sechs Werktagen ab Lieferdatum des Werks schriftlich geltend zu machen, ansonsten gilt die fotografische Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.

3. Technische Ausfälle und höhere Gewalt

Bei technischen Defekten, Datenverlust, höherer Gewalt (z. B. Krankheit, Unfall, Witterungseinflüsse) oder unvorhersehbaren Ereignissen haftet der Fotograf nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten. Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen. Die Haftung ist in jedem Fall auf das vereinbarte Honorar begrenzt.

Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Kunden

a. Im Allgemeinen

1.⁠ ⁠Der Kunde darf die fotografische Arbeit nur zu dem mit dem Fotografen vereinbarten Zweck und für den vereinbarten Zeitraum verwenden. Ist kein solcher Zeitraum vereinbart worden, bestimmt sich die Dauer nach dem Zweck des Auftrages. Jede vereinbarungswidrige Verwendung verpflichtet den Kunden, dem Fotografen eine Entschädigung in der Höhe von 150% des gemäss zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs dafür geschuldeten Entgelts zu bezahlen.

2.⁠ ⁠Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit dem Fotografen getroffenen Vereinbarung von der fotografischen Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der fotografischen Arbeit zu überlassen. Dem Kunden ist es insbesondere untersagt, die Bilder ganz oder teilweise gewinnbringend an Dritte weiterzuverkaufen oder entsprechende Nutzungsrechte einzuräumen.

3.⁠ ⁠Der Kunde hat bei der mit dem Fotografen bestimmten Verwendung des Werks den Namen des Fotografen in geeigneter Form zu erwähnen. Mit vorgestelltem Zeichen ©️ und nachgestelltem oder mit einem ähnlichen, mit dem Fotografen vereinbarten Vermerk (z.B. „Alle Rechte bei ...“). Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der fotografischen Arbeit gemäss des zur Zeit des Vertragsschlusses geltenden Tarifs zu bezahlen wäre.


4.⁠ ⁠Die Bestimmungen des Bundesgesetzes über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.

 

5. Entzug des Nutzungsrechts bei Nichtzahlung Wird die Rechnung nicht innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist bezahlt, erlischt das dem Kunden eingeräumte Nutzungsrecht automatisch. In diesem Fall ist der Kunde verpflichtet, sämtliche bereits gelieferten Bilder unverzüglich von allen Onlineplattformen, sozialen Medien, Webseiten sowie sonstigen Veröffentlichungsorten zu entfernen. Eine weitere Nutzung der fotografischen Arbeit ist ausdrücklich untersagt.

6. Urheberrechtsverletzung bei fortgesetzter Nutzung Unterlässt der Kunde die Entfernung oder nutzt die Bilder trotz fehlender Berechtigung weiter, stellt dies eine Urheberrechtsverletzung dar. Der Fotograf ist berechtigt, Schadenersatzansprüche sowie weitere rechtliche Schritte geltend zu machen. Eine vorherige Bezifferung des Schadenersatzes ist nicht erforderlich.

7. RAW‑Dateien RAW‑Dateien bleiben Eigentum des Fotografen und werden grundsätzlich nicht herausgegeben.

8. Künstlerischer Stil Der Kunde akzeptiert den individuellen Bildstil des Fotografen. Reklamationen bezüglich des künstlerischen Stils sind ausgeschlossen.

9. Bildauswahl Die Auswahl der gelieferten Bilder erfolgt ausschliesslich durch den Fotografen. Nicht gelieferte Aufnahmen sind nicht Teil des Vertrags.

10. Archivierung Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Bilddaten nach Lieferung aufzubewahren. Eine spätere Wiederherstellung kann nicht garantiert werden.


b. Rechte Dritter
 

1.⁠ ⁠Wenn der Kunde dem Fotografen angegeben hat, im Rahmen der Ausführung der fotografischen Arbeit (bestimmte) Personen oder Tiere zu fotografieren, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass diese Personen ihre Zustimmung zum Fotografiertwerden und zum nachfolgenden Gebrauch der fotografischen Arbeit im Rahmen des Vertragszweckes gegeben haben. Die Zustimmung kann schriftlich oder in Textform (z. B. per E-Mail oder Messenger-Nachricht) erteilt werden.

2.⁠ ⁠Wenn der Kunde dem Fotografen Gegenstände und/oder Gerätschaften übergeben oder ihm bestimmte Orte angegeben hat, die im Rahmen der fotografischen Arbeit fotografiert werden sollen, hat der Kunde dafür zu sorgen, dass kein Recht Dritter der Erstellung der fotografischen Arbeit und deren anschliessenden Gebrauch im Rahmen des Vertragszweckes entgegensteht.

3.⁠ ⁠Falls die in den beiden vorstehenden Absätzen vorgesehenen Verpflichtungen verletzt werden, verpflichtet sich der Kunde, dem Fotografen jede Zahlung (z.B. Schadenersatz) zurückzuerstatten, zu dem dieser zugunsten der Berechtigten verpflichtet werden könnte, und ihn für sämtliche im Zusammenhang mit der Bereinigung der Situation anfallenden Kosten (z.B. Kosten im Zusammenhang mit Vergleichs- oder Gerichtsverhandlungen) zu entschädigen.


Verwendung der fotografischen Arbeit durch den Fotografen

Auch wenn dem Kunden schriftlich ausdrücklich Nutzungsrechte übertragen werden, behält der Fotograf das Recht, die fotografische Arbeit zeitlich und räumlich unbegrenzt zu eigenen Zwecken zu verwenden, insbesondere auf der eigenen Webseite, in Portfolios, an Kunstausstellungen, in Social Media, Wettbewerben oder Drucksachen.


 

Referenzen

Der Fotograf hat jederzeit das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.


Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1.⁠ ⁠Auf Verträge zwischen dem Kunden und dem Fotografen ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar.

2.⁠ ⁠Ausschliesslicher Gerichtsstand bildet der Geschäftssitz des Fotografen.

Quelle: SBF Schweizer Berufsfotografen und Filmgestalter mit eigenen Anpassungen!
 

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